Vereinssatzung
Stand: 07.10.2010
§ 1 Name und Sitz
§ 2 Vereinszweck
Zweck des Vereins ist die Förderung von psychosozialen Projekten. Er ist eine Einrichtung für Integration, Kommunikations- und Beratungsmöglichkeiten, Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der Entstigmatisierung von psychischen Erkrankungen, für Betroffene und ihre Angehörigen. Ziel ist die Organisation der Prävention psychischer Erkrankungen, um durch die Nähe zum Klinikum einen frühzeitigen Beginn der Rehabilitation, noch während des stationären Aufenthaltes zu ermöglichen.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und zwar durch die Förderung der Allgemeinheit. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnbeteiligung und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
§ 5 Finanzierung
Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Geldern der öffentlichen Hand. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge wird in der Beitragsordnung geregelt. Mindestbeiträge werden von der Mitgliederversammlung jährlich neu beschlossen.
§ 6 Organe und Einrichtungen
Die Organe des Vereins sind Vorstand und Mitgliederversammlung. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können weitere organisatorische Einrichtungen, insbesondere z.B. Ausschüsse mit besonderen Aufgaben, geschaffen werden.
§ 7 Der Vorstand
§ 8 Die Mitgliederversammlung
§ 9 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
§ 10 Vereinsvermögen
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Landeshauptstadt Magdeburg, die es unmittelbar und ausschließlich für psychosoziale Zwecke zu verwenden hat.
§ 11 Schlussbestimmungen
Zur Beschlussfassung über eine Satzungsänderung einschließlich des Vereinszweckes ist eine Mehrheit von zwei Drittel der erschienenen Mitglieder erforderlich.
Die Satzung wurde in ihrer überarbeiteten Fassung vom 07.10.2010 von der Mitgliederversammlung angenommen.
*1Die Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Stendal ist unter der Registernummer: VR 11260 erfolgt .