Füreinander Miteinander e. V., Magdeburg
Füreinander Miteinander e. V., Magdeburg
Füreinander - Miteinander. Verein zur Förderung psychosozialer Arbeit e. V.
Füreinander - Miteinander. Verein zur Förderung psychosozialer Arbeit e. V.

Vereinssatzung

Stand: 07.10.2010

 

§ 1 Name und Sitz

  1. Der Verein trägt den Namen „Füreinander – Miteinander. Verein zur Förderung psychosozialer Arbeit e. V.“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.*1
  2. Der Sitz des Vereins ist Magdeburg.
  3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 Vereinszweck

Zweck des Vereins ist die Förderung von psychosozialen Projekten. Er ist eine Einrichtung für Integration, Kommunikations- und Beratungsmöglichkeiten, Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der Entstigmatisierung von psychischen Erkrankungen, für Betroffene und ihre Angehörigen. Ziel ist die Organisation der Prävention psychischer Erkrankungen, um durch die Nähe zum Klinikum einen frühzeitigen Beginn der Rehabilitation, noch während des stationären Aufenthaltes zu ermöglichen.

 

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und zwar durch die Förderung der Allgemeinheit. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnbeteiligung und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 4 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden, die bereit und in der Lage ist, im Sinne des Vereins zu wirken.
  2. Nach schriftlichem Antrag wird die Mitgliedschaft durch Bestätigung seitens des Vorstandes erworben.
  3. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder automatisch wenn der Mitgliedsbeitrag drei Monate in Folge nicht gezahlt wurde. Der Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand.

 

§ 5 Finanzierung

Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Geldern der öffentlichen Hand. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge wird in der Beitragsordnung geregelt. Mindestbeiträge werden von der Mitgliederversammlung jährlich neu beschlossen.

 

§ 6 Organe und Einrichtungen

Die Organe des Vereins sind Vorstand und Mitgliederversammlung. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können weitere organisatorische Einrichtungen, insbesondere z.B. Ausschüsse mit besonderen Aufgaben, geschaffen werden.

 

§ 7 Der Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern:
  • dem Vorsitzenden,
  • dem stellvertretenden Vorsitzenden und
  • dem Kassenwart.
  1. Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er führt die Geschäfte ehrenamtlich.
  2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch ein Mitglied des Vorstandes vertreten.

 

§ 8 Die Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen durch persönliche Einladung in schriftlicher Form einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand beschlossene vorläufige Tagesordnung mitzuteilen.
  2. Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht entgegen, entlastet den Vorstand, beschließt die Beitragsordnung und wählt den Vorstand.
  3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand und auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder einberufen werden.
  4. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

 

§ 9 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

 

§ 10 Vereinsvermögen

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Landeshauptstadt Magdeburg, die es unmittelbar und ausschließlich für psychosoziale Zwecke zu verwenden hat.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

Zur Beschlussfassung über eine Satzungsänderung einschließlich des Vereinszweckes ist eine Mehrheit von zwei Drittel der erschienenen Mitglieder erforderlich.

Die Satzung wurde in ihrer überarbeiteten Fassung vom 07.10.2010 von der Mitgliederversammlung angenommen.

 

 

*1Die Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Stendal ist unter der Registernummer: VR 11260 erfolgt .

Aktuelles:

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Hier für alle Interessierten unser aktueller Flyer:

Vereinsflyer
Vereinsflyer.pdf
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Am Klinikum Magdeburg gGmbH, Gebäude C,

Birkenallee 34
39130 Magdeburg

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Die v.g. Anschrift ist nicht für den postalischen Schriftverkehr vorgesehen.

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Kontakt

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